Behandlungskosten

In Abhängigkeit von Ihrem Versicherungsstatus bestehen verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme in unserer Praxisgemeinschaft.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenkassen (PKV) und Beihilfen in der Regel erstattet. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse wie die Übernahme der Kosten in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt ist und welche Formalitäten bei der Beantragung der Therapie zu beachten sind.

Gesetzliche Krankenversicherung

Als Privatpraxis ohne Kassensitz können wir nicht direkt mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Mit den beiden Optionen „Selbstzahler“ und „Kostenerstattung“ haben Sie dennoch die Möglichkeit, eine Therapie in unserer Praxisgemeinschaft zu beginnen.

Selbstzahler

Es kann Gründe dafür geben, dass Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst übernehmen möchten (z. B. keine Hürden durch Beantragung der Therapie, keine Speicherung von Diagnosen bei der Krankenkasse). Die Honorierung für die Psychotherapie orientiert sich in diesem Fall an dem „Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)“ und der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)“. Um weitere Informationen zu erhalten, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Startseite.

Kostenerstattung nach §13 Abs. 3 SGB V

In Ausnahmefällen erstatten gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie in Privatpraxen.

Voraussetzungen dafür sind:

1. Ein dringender Therapiebedarf, der in einer psychotherapeutischen Sprechstunde bei einem Kassenpsychotherapeuten auf dem Formular PTV 11 bescheinigt wurde

2. Vergebliche Bemühungen um einen Therapieplatz bei Kassenpsychotherapeuten – nachgewiesen durch ein Protokoll abgewiesener Therapieanfragen

Für nähere Informationen erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse nach den genauen Bedingungen für die Kostenerstattung (z. B. notwendige Anzahl an Absagen, maximal tolerierbare Wartezeit). 

Terminabsagen und Ausfallhonorar

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte wir Sie, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Dies ermöglicht uns, den Termin an andere Patienten weiterzuvergeben, die dringend auf eine Sitzung warten.

Sollte es nicht möglich sein, einen nicht rechtzeitig abgesagten Termin anderweitig zu vergeben, behalten wir uns vor, Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 60€ in Rechnung zu stellen.